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   BVerwG, 25.03.1993 - 1 B 143.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3369
BVerwG, 25.03.1993 - 1 B 143.92 (https://dejure.org/1993,3369)
BVerwG, Entscheidung vom 25.03.1993 - 1 B 143.92 (https://dejure.org/1993,3369)
BVerwG, Entscheidung vom 25. März 1993 - 1 B 143.92 (https://dejure.org/1993,3369)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Notwendige Beiladung - Industrie- und Handelskammer - Verwaltungsstreitverfahren - Untersagter Gewerbebetrieb

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HwO § 16 Abs. 3 Satz 3; VwGO § 65 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1993, 617
  • DÖV 1993, 776
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 11.12.1990 - 1 C 41.88

    Berufsbild des Restaurators von Steinbildwerken

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1993 - 1 B 143.92
    Durch die Untersagung des Betriebs eines Handwerks wird der Betroffene nicht daran gehindert, sich auf solche Tätigkeiten zu beschränken, die nicht zum Kernbereich des Handwerks gehören und ihm sein essentielles Gepräge geben (BVerwGE 87, 191 ).
  • BVerwG, 29.09.1992 - 1 C 36.89

    Hinreichende Bestimmtheit einer gegen einen Handwerker gerichteten

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1993 - 1 B 143.92
    Diese Vorschrift in Verbindung mit § 1 Abs. 2 HwO bietet keine Grundlage für ein Verbot von Tätigkeiten, die ohne Beherrschung der in handwerklicher Schulung erworbenen Kenntnisse und Handfertigkeiten einwandfrei ausgeübt werden können (Urteil vom 29. September 1992 - BVerwG 1 C 36.89 - Dok.Ber.A 1993, 85 ; Urteil vom 8. Juni 1962 - BVerwG 7 C 89.59 - Buchholz 451.45 § 1 HwO Nr. 3).
  • BVerwG, 07.01.1986 - 2 B 94.85
    Auszug aus BVerwG, 25.03.1993 - 1 B 143.92
    Eine für das Berufungsurteil nicht entscheidungserhebliche Frage rechtfertigt nicht die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (vgl. z.B. Beschluß vom 7. Januar 1986 - BVerwG 2 B 94.85 - Buchholz 310 § 75 VwGO Nr. 11).
  • BVerwG, 08.06.1962 - VII C 89.59

    Abgrenzung des Kleingewerbes von der Handwerksausübung - Vereinbarkeit der §§ 1,

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1993 - 1 B 143.92
    Diese Vorschrift in Verbindung mit § 1 Abs. 2 HwO bietet keine Grundlage für ein Verbot von Tätigkeiten, die ohne Beherrschung der in handwerklicher Schulung erworbenen Kenntnisse und Handfertigkeiten einwandfrei ausgeübt werden können (Urteil vom 29. September 1992 - BVerwG 1 C 36.89 - Dok.Ber.A 1993, 85 ; Urteil vom 8. Juni 1962 - BVerwG 7 C 89.59 - Buchholz 451.45 § 1 HwO Nr. 3).
  • VGH Hessen, 18.01.1972 - II OE 12/71
    Auszug aus BVerwG, 25.03.1993 - 1 B 143.92
    Offenbleiben kann, ob Satz 3 des § 16 Abs. 3 HwO nicht nur in den Fällen des Satzes 2, sondern auch dann anwendbar ist, wenn ein Gewerbetreibender gegen eine aufgrund des § 16 Abs. 3 Satz 1 HwO erlassene Untersagungsverfügung Klage erhebt (so OVG Rheinland-Pfalz GewArch 1988, 199; a.M. Hess.VGH DVBl. 1972, 834 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2014 - 4 B 88/14

    Rechtmäßigkeit einer Untersagung der Ausübung des selbständigen Betriebs des

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. März 1993 - 1 B 143.92 -, juris, Rdn. 7 und 9; OVG Lüneburg, Beschluss vom 9. Mai 2005 - 8 ME 52/05 -, juris, Rdn. 12.
  • BVerwG, 17.08.1994 - 1 B 134.94

    Umfang einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis für Inhaber eines Jagdrechtsscheins

    Die Zulassung der Grundsatzrevision scheidet nach den dargelegten Grundsätzen aus, wenn es nach dem Berufungsurteil auf die in der Beschwerdebegründung aufgeworfene Frage nicht ankommt (vgl. z.B. Beschlüsse vom 7. Januar 1986 - BVerwG 2 B 94.85 - Buchholz 310 § 75 VwGO Nr. 11, vom 25. März 1993 - BVerwG 1 B 143.92 - Buchholz 451.45 § 16 HwO Nr. 9).
  • OVG Niedersachsen, 09.05.2005 - 8 ME 52/05

    Arbeit; Ausübungsberechtigung; Befähigungsnachweis; Berufsfreiheit; Bestimmtheit;

    Es bedurfte auch keines Ausspruchs in der Untersagungsverfügung, dass der Antragsteller dadurch nicht daran gehindert wird, weiterhin solche Tätigkeiten verrichten, die nicht zum Kernbereich des Handwerks gehören, ihm nicht sein essenzielles Gepräge geben und deshalb ohne Eintragung in die Handwerksrolle ausgeübt werden dürfen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.3.1993 -1 B 143/92 -, NVwZ-RR 1993, 617; OVG Münster, Urt. v. 6.4.1992 - 23 A 3276/91 -, GewArch 1997, 40).
  • BVerwG, 04.12.1995 - 1 B 183.93

    Klärungsbedürftigkeit der Rechtssache hinsichtlich einer möglichen Ableitung

    Eine für das Berufungsurteil nicht entscheidungserhebliche Frage rechtfertigt nicht die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (vgl. Beschlüsse vom 25. März 1993 - BVerwG 1 B 143.92 - NVwZ-RR 1993, 617 und vom 7. Januar 1986 - BVerwG 2 B 94.85 - Buchholz 310 § 75 VwGO Nr. 11).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.12.1993 - 11 B 12074/93

    Antrag der Handwerkskammer; Erlaß einer einstweiligen Anordnung;

    Ein Fall der notwendigen Beiladung der Industrie- und Handelskammer gemäß § 16 Abs. 3 Satz 3 der Handwerksordnung - HwO - in der Fassung vom 28. Dezember 1965 (BGBl 1966 I, S. 1) ist nicht gegeben, da der Handwerkscharakter des untersagten Gewerbebetriebes außer Streit ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 25. März 1993 - 1 B 143.92 -, GewA 1993, 334).
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